Privataktionär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kleinaktionär; privater Anteilseigner mit i.d.R. relativ geringem Aktienbesitz. Eine Reihe von Bestimmungen gewährt den Aktionären, die eine Minderheit darstellen, einen besonderen Schutz (Minderheitsrechte).
Gegenteil:
Großaktionär
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