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Revision von ausgleichskalkulierte Preise vom 15.11.2018 - 15:03

ausgleichskalkulierte Preise

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    Ausgleichskalkulierte Preise liegen vor, wenn jede einzelne Bankdienstleistung als ein Teil des Leistungsprogramms eines Kreditinstituts angesehen wird und die einzelnen Preise und Konditionen so kalkuliert werden, dass für das gesamte Leistungsprogramm der Bank ein Gewinn entsteht. Dabei werden verlustbringende Bankdienstleistungen und vermeintliche Gratisleistungen (bspw. kostenfreie Kontoführung) durch andere gewinnträchtige Bankdienstleistungen (z.B. Anlageprodukte, Kredite) kompensiert. Somit handelt es sich bei verlustbringenden Bankdienstleistungen bzw. bei vermeintlichen Gratisleistungen aus Sicht eines Kreditinstituts nicht um Geschenke, sondern um Leistungen ohne spezielles Entgelt im preispolitischen Zusammenhang einer Ausgleichspreisstellung.

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