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Revision von Wertpapiersammelbank i.S. des DepotG vom 15.11.2018 - 18:11
Wertpapiersammelbank i.S. des DepotG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Kreditinstitut, das nach Art. 16 I der Zentralverwahrverordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats als Zentralverwahrer zugelassen ist und als Kerndienstleistung im Inland die Bereitstellung und Führung von Depotkonten auf oberster Ebene ("zentrale Kontoführung") erbringt (§ 1 III DepotG).
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