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Annuitätenhypothek
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Hypothek, bei welcher der Schuldner die persönliche Forderung vereinbarungsgemäß in regelmäßigen (Jahres-)Raten tilgt, indem er einen festen Betrag, bestehend aus den zurückgehenden Zinsen und den entsprechend wachsenden Tilgungen, an den Gläubiger zahlt. In der heutigen Praxis des Kreditgeschäfts sind Hypotheken weitgehend unüblich. Kredite werden zumeist durch Grundschulden besichert.
Gegensatz: Abzahlungshypothek, Festhypothek.
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