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Public Equity
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1. Begriff: Eigenkapital-, genauer: Beteiligungskapitalfinanzierung auf Basis öffentlich verlautbarter Finanzierungstransaktionen, durchgeführt von börsennotierten Unternehmen. Insoweit zu unterscheiden von der nichtöffentlichen Bereitstellung von Beteiligungskapital (Private Equity, welches zudem typischerweise mit einer festen Exit-Absicht eingebracht wird). 2. Merkmale: Charakteristisch ist die Verbriefung in kleinteilige, fungible Anteile (Aktien), die erst eine generelle, öffentliche Ansprache der Gesamtheit der Kapitalmarktteilnehmer ermöglicht. Folgerichtig ist Public Equity börsennotierten Unternehmen, in Deutschland also Unternehmen in der Rechtsform der AG, KGaA oder SE, vorbehalten. Anders als mit nichtöffentlichen Transaktionen können sie mit einer Public-Equity-Emission auf die möglichst atomisierte Verteilung der Anteile über die Kapitalmarktteilnehmer (Streubesitz) zielen.
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