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Depotarten
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Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Depots im Geschäftsverkehr zwischen Kreditinstituten werden gemäß der Bekanntmachung der BaFin über die Anforderungen an die Ordnungmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Werpapierlieferungsverpflichtungen vom 21.12.1998 (BAnz. Nr. 246) folgende Depotarten unterschieden:
Eigendepot: Depot A;
Fremddepot: Depot B;
Pfanddepot: Depot C;
Sonderpfanddepot: Depot D.
Vgl. auch Depotgeschäft.
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