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Wohnimmobilienkreditrichtlinie
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Die auf EU-Vorgaben basierende Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird auf Darlehensverträge angewendet, die nach dem 20.03.2016 geschlossen wurden. Sie soll dem Verbraucherschutz und der Vermeidung von Kreditausfällen dienen. Die Richtlinie verpflichtet alle Kreditinstitute und Finanzvermittler, die Privatpersonen über Wohnungsbaukredite beraten, zu verstärkten Aufklärungen über die Risiken eines Immobilienerwerbs und dessen Kreditfinanzierung. Zudem müssen die Kapitaldienstrechnungen künftige Einkommensveränderungen des Kreditnehmers (die z.B. aus einer beabsichtigten Veränderung des Familienstandes oder beim Renteneintritt resultieren) während der gesamten Kreditlaufzeit berücksichtigen. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie steht dem Darlehensnehmer während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrages ein Widerrufsrecht zu.
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