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Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
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Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. Verordnung (EU) 2016/679, mit der die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl durch private Unternehmen als auch öffentliche Stellen EU-weit harmonisiert wurden, trat als wesentlicher Meilenstein der EU-Datenschutzreform am 26. Mai 2016 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft und ersetzt die bis dato geltende Richtlinie 95/46/EG. Als wesentliche Ziele gelten zum einen, die Rechte der Betroffenen zu stärken sowie Klarheit zu schaffen über Kontrolle und Verantwortlichkeit von personenbezogenen Daten, zum anderen aber auch eine Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf Ebene der Strafverfolgung zu erreichen. Um den Mitgliedstaaten trotz Erlass der Verordnung weiterhin die Möglichkeit zu bieten, einzelne datenschutzrechtliche Aspekte durch nationales Recht zu regeln, bietet die EU-DSGVO sogenannte Öffnungsklauseln, welche in Deutschland durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sowie die Anpassung weiterer Gesetze sowohl i.S. einer Konkretisierung der Vorschriften der EU-DSGVO als auch i.S einer Umsetzung der RL(EU)2016/680 ausgenutzt wurden.
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