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Revision von verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukt vom 23.10.2018 - 11:31

verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukt

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    (engl. Packaged Retail and Insurance-based Investment Product, PRIIP). Unter einem verpackten Anlageprodukt für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukt (PRIIP) versteht man gemäß Art. 4 PRIIP-Verordnung (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) eine Anlage – einschließlich der Anlage in Instrumente, die von Zweckgesellschaften oder Verbriefungszweckgesellschaften ausgegeben wurden –, bei der rechtsformunabhängig die Höhe des dem Kleinanleger zurückzuzahlenden Betrages Schwankungen unterliegt, die sich aus der Abhängigkeit von Referenzwerten oder von der Entwicklung eines oder mehrerer Vermögenswerte ergeben, die der Kleinanleger selbst nicht direkt erwirbt („verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger“, PRIP). Daneben zählen Versicherungsprodukte zu den PRIIP, die einen Fälligkeitswert oder Rückkaufwert bieten, der teilweise oder vollständig direkt oder indirekt Marktschwankungen unterliegt („Versicherungsanlageprodukt“).

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