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Verwässerungsrisiko
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Das Verwässerungsrisiko ist gemäß Art. 4 I Nr. 53 CRR (Capital Requirements Regulation) das Risiko, dass sich der Betrag einer Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Schuldners vermindert. Verwässerung meint in diesem Zusammenhang die Verminderung der Forderungshöhe gegenüber einem Schuldner beispielsweise aufgrund von Leistungsstörungen, vereinbarten Preisnachlässen oder Aufrechnungen. Es ist gemäß Art. 92 CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen.
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