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Revision von Schwarzer Kapitalmarkt vom 16.11.2018 - 17:13
Schwarzer Kapitalmarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Schwarze Kapitalmarkt umfasst jene Akteure, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen ausüben oder sogar gesetzlich verbotene Geschäfte betreiben. Ihr Tun ist somit illegal. Das Gegenstück ist der Weiße Kapitalmarkt.
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