Green Bond
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1. Definition: Der Begriff „Green Bond“ (dt. „Grüne Anleihe“) beschreibt ein festverzinsliches Wertpapier, das zur Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden dient.
2. Beschreibung: Green Bonds sind Finanzinstrumente, die dem Bereich „Green Finance“ zuzuordnen sind. Oft handelt es sich bei ihnen um einfache Anleihen (mit fester Verzinsung und bei Fälligkeit voll ablösbar) oder forderungsbesicherte Wertpapiere, die sich von anderen Wertpapieren durch die besondere Verwendung der Mittel für Umweltthemen unterscheiden. Manche Green Bonds sind von Firmen aus der Umweltbranche emittierte Unternehmensanleihen, andere sind direkt Umwelt- oder Klimaprojekten zugeordnet oder finanzieren Tranchen von mehreren Projekten. Dabei sind die Green Bonds eines Emittenten i.d.R. gleichrangig zu seinen anderen Emissionen. Das finanzielle Risiko hängt entsprechend von der Bonität des Emittenten ab und nicht vom „grünen“ Projekt selbst. Die Bewertung von Green Bonds, inklusive fundamentaler und technischer Faktoren, obliegt dem Markt. Dabei spielt die Transparenz des Green Bond-Emittenten hinsichtlich der Mittelverwendung eine zentrale Rolle für Investoren für seine Attraktivität und nicht etwa ein möglicher Renditeaufschlag für den Green Bond. Jedoch beeinflusst die Transparenz allein nicht das Risiko-Rendite-Profil der Anleihe.
3. Entwicklung: Green Bonds haben in den vergangenen zehn Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren. Nachdem die ersten Green Bonds erst in 2007 von der Weltbank herausgegeben wurden, wuchs das jährliche Volumen an neuen Green Bonds bis 2017 auf ca. 160 Mrd. US-Dollar. Dies entspricht zwar aktuell weniger als drei Prozent des globalen Anleihenmarktes, für 2018 erwarten Voraussagen aber bereits ein Volumen von neuen Green Bonds zwischen 250 und 300 Mrd. US-Dollar und für 2020 von bis zu einer Billion US-Dollar. Die Gründe für das dynamische Wachstum des Marktes für Green Bonds sind vielfältig. Dazu tragen bei: der seit der Klimakonferenz von Paris in 2015 wachsende Fokus von internationalen Organisationen und Investoren auf die Klimaerwärmung, die stärkere Beachtung nichtfinanzieller Risiken und eine diesbezügliche Unternehmensberichterstattung, die Professionalisierung des Marktes durch Standards und Leitlinien, der Eintritt neuer Emittentengruppen (nicht mehr nur Entwicklungsbanken, sondern auch andere Banken und Unternehmen sowie einzelne Länder) sowie die breitere geografische Herkunft sowohl der Emittenten als auch der finanzierten Projekte (mit immer mehr Aktivitäten von Emittenten aus Entwicklungsländern). Einen Überblick über den Markt geben eigens für Green Bonds entwickelte Indizes, z.B. der Bloomberg Barclays MSCI Global Green Bond Index
4. Diskussion: Eine Herausforderung im Zusammenhang mit Green Bonds besteht in der fehlenden einheitlichen Festlegung dessen, was „grün“ ist. Um hier mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen, bemühen sich verschiedene Organisationen um eine Standardisierung. Die Green Bond Principles (GBP) stellen einen freiwilligen Standard für grüne Anleihen zur Verfügung. Sie geben Empfehlungen und Kategorien für die Verwendung von Erlösen vor, wie z.B. „erneuerbare Energie“ oder „Anpassung an den Klimawandel“. Green-Bond-Emittenten, die sich den GBP verpflichten, sollen jährlich offenlegen, in welche Projekte die Anleiheerlöse geflossen sind. Demgegenüber setzt die gemeinnützige „Climate Bonds Initiative“ (CBI) auf die Zertifizierung grüner Anleihen, basierend auf dem sogenannten „Climate Bond Standard“. Dessen Kriterien sind konkreter als die der GBP. Auch hat die CBI, anders als die GBP in Zusammenarbeit mit Klimaexperten weitere technische Kriterien erarbeitet, um sicherzustellen, dass die Investitionen tatsächlich einen positiven Einfluss auf das Klima haben. Zusätzliche Transparenz können ggf. auch sog. „Zweitmeinungen“ (engl. „Second Party Opinions“, SPOs) bieten. Vor der geplanten Emission von Green Bonds veröffentlichen Emittenten Einschätzungen beispielsweise von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Umweltinstituten oder Nachhaltigkeitsrating-Agenturen. Allerdings gibt es auch hier keine festgelegten Vorgaben.