Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Abmahnung vom 15.01.2018 - 16:01
Abmahnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufforderung an einen Arbeitnehmer, vertragswidriges Verhalten zu beenden und in Zukunft wieder ordnungsgemäß zu handeln; idR notwendige Voraussetzung für Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrags; die Einhaltung dieses Erfordernisses zu sichern gehört zur Aufgabe der Compliance.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon