Clearingcenter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung, die für ihre Kunden (Banken) die bargeldlose Abrechnung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten vornimmt.
1. Clearingcenter im Zahlungsverkehr: Abrechnung des Zahlungsverkehrs (Überweisungen, Schecks, Karten etc.) zwischen mehreren Banken.
2. Clearingcenter im Wertpapierbereich: Abrechnung börslicher und außerbörslicher Handelsgeschäfte, Wertpapierverwaltung und Verwahrung (z.B. Clearstream International S.A.). Ein vollautomatisches Clearing-Center wird als Automated Clearing House (ACH) bezeichnet.
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