Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Akkreditivsteller vom 16.11.2018 - 15:20
Akkreditivsteller
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für den Auftraggeber eines Akkreditivs, engl. applicant, d.h. die Person, in deren Auftrag ein Akkreditiv von dessen Bank (als eröffnende Bank, engl. issuing bank) eröffnet wird (Dokumentenakkreditiv).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon