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Aktientausch
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engl. share deal; gegenseitiger Erwerb einer Beteiligung, i.d.R. in Form von Aktien-Paketen, zwischen zwei oder mehreren Aktiengesellschaften (AG), meist zur Durchführung von Kooperationen. Oft ist dabei eine Kapitalerhöhung erforderlich. Gehören jedem der mitwirkenden Unternehmen mehr als 25 v.H. der Anteile des anderen, handelt es sich um wechselseitig beteiligte Unternehmen i.S.v. § 19 I 1 AktG, für die das Recht der verbundenen Unternehmen (§§ 291, 328 AktG) gilt.
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