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Revision von Aktivenversicherung vom 09.11.2018 - 15:16
Aktivenversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für die Sachversicherung und die Kreditversicherung (Forderungsausfallversicherung). Erfasst werden Versicherungsprodukte, deren versicherte Sachen bzw. Interessen (Vermögenswerte) ideell der Aktivseite einer Bilanz zuzuordnen sind.
Vgl. auch Versicherungsprodukt.
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