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Altersversorgung
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Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem Ende der Erwerbstätigkeit, bestehend aus Anwartschaften und angespartem Vermögen. Die heutige Altersvorsorge basiert auf den sogenannten „drei Säulen“:
1. Säule: die umlagenfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.
2. Säule: ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
3. Säule: private Altersvorsorge (eigenverantwortliche Vermögensbildung mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs), wie z.B. Sparpläne, Investmentsparen, Riesterrente, Rüruprente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.
Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) in den Vordergrund stellt:
1. Schicht: Basisversorgung.
2. Schicht: Zusatzversorgung.
3. Schicht: sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel Sparguthaben, private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.
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