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Revision von Anlageverwaltung vom 19.02.2018 - 12:49

Anlageverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens i.S. des § 1 I KAGB für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit einem Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produkts ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Finanzdienstleistung i.S. des § 1 Ia 2 Nr. 11 KWG).

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