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Anschlussfinanzierung
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Das Original: Gabler Banklexikon
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1. Kredit, der zur Prolongation auslaufender Zinsvereinbarungen, wenn das Darlehen noch nicht vollständig getilgt ist, oder zur Umschuldung im Rahmen bestehender Kreditvereinbarungen aufgenommen wird.
2. Kreditgewährung einer Bank an einen Importeur in Form eines Importvorschusses oder in Form eines anderen Kredits zur Einlösung von Inkasso- oder Akkreditivdokumenten. Eine Anschlussfinanzierung wird notwendig, wenn ein Importeur eingeführte Ware an inländische Abnehmer auf Ziel verkauft.
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