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Revision von Arm's Length-Klausel vom 13.11.2018 - 19:30
Arm's Length-Klausel
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Grundsatz des Steuerrechts, der besagt, dass (interne) Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen so festgesetzt werden müssen, wie sie auch bei vergleichbaren Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten auf einem (externen) Markt gewählt würden; Gewinnermittlungsmethode (Gewinn) im internationalen Steuerrecht (z.B. § 1 I AStG).
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