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Revision von Asset Deal vom 09.11.2018 - 10:59

Asset Deal

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Neben dem Share Deal stellt der Asset Deal eine der beiden Formen eines Unternehmenserwerbs dar. Dabei werden sämtliche Aktiva und nicht aktivierte Rechte einerseits sowie die Verbindlichkeiten des Zielunternehmens (Target) andererseits durch den Akquisiteur übernommen. Grundsätzlich kann sich der Asset Deal zwischen Akquisiteur und Target vollziehen (direkter Asset Deal) oder unter Einschaltung einer Zweckgesellschaft (indirekter Asset Deal), die seitens des Akquisiteurs für die jeweilige M&A-Transaktion gegründet wurde. Bei einem indirekten Asset Deal werden sämtliche Vermögensgegenstände durch die Zweckgesellschaft übernommen, die mit den Cashflows aus den erworbenen Assets auch die Verbindlichkeiten des Target bedient. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Asset Deal wird diese Form der M&A-Transaktion vom Akquisiteur häufig präferiert, da sie die Übernahme ausgewählter Aktiva und Verbindlichkeiten sowie die steuerlich wirksame Abschreibung akquirierter Assets ermöglicht. Zudem bietet der Asset Deal dem Akquisiteur den Vorteil, bestimmte Risiken beim verkaufenden Unternehmen zu belassen, da die Haftung des Target für eingegangene Rechtsgeschäfte innnerhalb der Post Merger Integration vollständig auf Seiten des Target verbleibt.

     

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