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Revision von Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR vom 15.11.2018 - 16:40
Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR
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Derjenige Mitgliedsstaat, in dem ein Kreditinstitut i.S. der CRR oder eine Wertpapierfirma i.S. der CRR eine Zweigstelle hat oder Dienstleistungen erbringt (Art. 4 I Nr. 44 CRR).
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