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ausgeschüttete Erträge eines Investmentvermögens
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Ausgeschüttete Erträge eines Investmentvermögens sind das Gegenstück zu den ausschüttungsgleichen Erträgen. Sie sind die von einem Investmentvermögen zur Ausschüttung verwendeten Kapitalerträge, Erträge aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, sonstigen Erträgen und Veräußerungsgeschäften (§ 1 III 2 InvStG 2003 und § 35 InvStG 2018). Vgl. Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003 und Investmentbesteuerung.
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