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Revision von Auslandskredite vom 23.10.2018 - 11:38

Auslandskredite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kredite, die bei Kreditinstituten bzw. Finanzdienstleistern aufgenommen werden, die ihren Geschäftssitz im Ausland haben. Auslandskredite werden in Euro oder in fremder Währung vergeben. Der Hauptgrund für die Aufnahme von Auslandskrediten ist v.a. im unterschiedlichen Zinsniveau zu sehen. Bei Fremdwährungskrediten besteht bedingt durch Wechselkursschwankungen zusätzlich ein Währungsrisiko.

    2. Kredite, die im Inland an Gebietsfremde vergeben werden, d.h. an Personen oder Unternehmen, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewerbliche Niederlassung im Ausland haben.

    3. Kredite an Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Ausland oder exportbezogener Tätigkeiten.
    Seit einiger Zeit werden von Privatpersonen verstärkt Kredite im Ausland aufgenommen, meist in der Schweiz (deswegen ugs. auch als Schweizer Kredit bezeichnet), aber auch in Liechtenstein, Luxemburg, Österreich oder Polen. Für Kredite, die im Ausland vergeben werden, werden weder Auskünfte bei der SCHUFA eingeholt noch werden diese Kredite an die SCHUFA gemeldet. Deswegen ziehen Kunden, die wegen negativer SCHUFA-Einträge in Deutschland nicht problemlos einen Kredit bekommen würden, einen Auslandskredit vor. Andere Kunden bevorzugen Auslandskredite wegen der größeren Diskretion. Die Vergabe erfolgt häufig über Kreditvermittler und/oder über Onlineportale.

    Vgl. auch Konsumentenkredit.

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