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Revision von Auslandswechsel vom 30.07.2012 - 18:22
Auslandswechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, bei dem Aussteller, Bezogener, der Begünstigte und/ oder die Zahlstelle Gebietsfremder ist. Auslandswechsel können auf Euro oder auf eine andere Währung (Fremdwährungswechsel) lauten. Kreditinstitute kaufen Auslandswechsel an (Diskontierung), z.B. im Rahmen eines D/A-Inkassos (Dokumenteninkasso, Exportfinanzierung durch Kreditinstitute).
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