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Revision von Aussteller vom 14.11.2018 - 11:01
Aussteller
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Trassant; Person, die eine (Wertpapier-)Urkunde ausfertigt und begibt oder durch eine andere begeben lässt. Der Aussteller muss Geschäftsfähigkeit besitzen. Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und i.d.R. einer Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) (Scheck; Wechsel, Ausstellung).
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