Bankenabkommen
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Vereinbarungen der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, welche Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Kreditinstituten begründen. Die als Abkommen bezeichneten geschlossenen Verträge bestehen in der Standardisierung des Zahlungsverkehrs zwischen den jeweiligen Kreditinstituten und ihren Kunden (Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr). In diesem Zusammenhang erfolgt im Rahmen von Richtlinien der Spitzenverbände die Automation und Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs durch Aufbau nationaler und Anknüpfung an internationale Transfernetze (SWIFT-Abkommen als völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA). Auf europäischer Ebene wurde mit der Richtlinie für Zahlungsverkehrsdienste im Binnenmarkt (PSD) ein Rechtsrahmen für Zahlungen im EU-Binnenmarkt geschaffen. Obwohl der Bankkunde kein Vertragspartner ist, wird seine Rechtsposition durch derartige Abkommen nachhaltig beeinflusst, da zur Erledigung der von ihm erteilten Aufträge zumeist mehrere Kreditinstitute eingeschaltet werden müssen und diese Vorgänge auf der Grundlage von Abkommen und Richtlinien bearbeitet und abgewickelt werden.