Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bankentgelte vom 15.11.2018 - 15:05

Bankentgelte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Entgelte, die Kreditinstitute für Wertleistungen im Aktivgeschäft sowie für sonstige Dienstleistungen empfangen oder im Passivgeschäft vergüten. Hierzu zählen im Bereich der bankbetrieblichen Preis- und Konditionenpolitik bspw. Zinsen, Risikoübernahmeentgelte (z.B. Avalprovisionen), Verwahrleistungsentgelte (u.a. Depotgebühren), Verkehrsleistungsentgelte (Dauerauftragsgebühren etc.) sowie Verkaufs- bzw. Kaufpreise für reine Verkäufe bzw. Käufe (bspw. Preise für den Verkauf bzw. Kauf ausländischer Zahlungsmittel).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com