Zitierfähige Version
banknahe Geschäfte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Als banknahe Geschäfte werden Tätigkeiten bezeichnet, die keine Bankgeschäfte i.S. des KWG sind, einem Kreditinstitut i.S. des KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG auch nicht untersagt sind, aber dennoch einen Finanzbezug aufweisen. Damit zählen bspw. alle Finanzdienstleistungen i.S. des KWG sowie die in § 1 III KWG aufgeführten Haupttätigkeiten von Finanzunternehmen i.S. des KWG zu den banknahen Geschäften.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon