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Berichtigungsaktie
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Gratisaktie, Zusatzaktie; Aktie, die durch die Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital entsteht und an die Aktionäre ohne Gegenleistung ausgegeben wird (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem. §§ 207 - 220 AktG). Für den Aktionär ändert sich daher der Wert seiner Beteiligung nicht, obwohl die einzelne Aktie um den Berichtigungsabschlag vermindert wird. Berichtigungsaktien von Aktiengesellschaften, deren Aktien börsennotiert sind, werden ohne Zulassungsverfahren zum Handel zugelassen. Diese Ausgabe von Berichtigungsaktien kann angebracht sein, wenn Grundkapital und Rücklagen sehr weit auseinanderklaffen oder wenn der Aktienkurs sehr hoch ist.
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