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Revision von Bezugsaufforderung vom 02.11.2018 - 16:24

Bezugsaufforderung

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    Aufforderung an Inhaber von Aktien (Altaktionäre) bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen, junge Aktien aufgrund ihres Bezugsrechts (§ 186 I AktG) zu beziehen (Bezugsangebot).

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