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Revision von Bezugskurs vom 02.11.2018 - 16:25

Bezugskurs

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    Bezugspreis; 1. Ausgabepreis für junge Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Grundlage für die Berechnung des Ausübungswertes eines Bezugsrechts (§ 186 I AktG).

    2. Ausgabepreis für Aktien bzw. Schuldverschreibungen, die aus einem Optionsschein bezogen werden können.

    3. Synonym für Basispreis von Optionen und Optionsscheinen.

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