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Bietergruppe Bundesemissionen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gruppe von Kreditinstituten, die von der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH zugelassen sind, im Rahmen eines Tenderverfahrens begebene Bundeswertpapiere zu erwerben. Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen können sein: inländische Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken, inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts. Außerdem können Kreditinstitute und Wertpapierfirmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union Mitglied werden, wenn sie bestimmte Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten erbringen und von der zuständigen Stelle ihres Herkunftsstaates zu diesen Geschäften zugelassen sind und beaufsichtigt werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass die Belieferung über ein Depotkonto bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt mit Geldverrechnung über TARGET2 erfolgen kann. Die Mitgliedschaft setzt eine ausreichende Platzierungskraft für die übernommenen Wertpapiere voraus. Diese gilt als erfüllt, wenn mindestens 0,05 Prozent (ungerundet) der in einem Kalenderjahr in den Tenderverfahren insgesamt zugeteilten Emissionsbeträge übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Bietergruppe Bundesemissionen besteht jedoch nicht.

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