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Revision von bilaterale Geschäfte vom 22.10.2018 - 10:11

bilaterale Geschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren der Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), bei dem die nationalen Zentralbanken bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern (Geschäftsbanken) direkt Geschäfte abschließen, ohne Tenderverfahren (Tenderoperationen des ESZB) zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Vermittler durchgeführt werden.

    Bilaterale Geschäfte sind üblicherweise auf einen engeren Kreis von Geschäftspartnern beschränkt als Schnelltender. Sie kommen für Feinsteuerungsoperationen des ESZB, aber auch für strukturelle Operationen infrage, z.B. für definitive Käufe/Verkäufe, also für Outright-Geschäfte.

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