Schnelltender
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tenderverfahren des ESZB (Tenderoperationen des ESZB). Schnelltender dienen als Feinsteuerungsoperationen des ESZB und werden daher nur einem beschränkten Kreis geldpolitischer Geschäftspartner angeboten. Schnelltender weisen grundsätzlich dieselben Verfahrensschritte wie Standardtender auf, ihr zeitlicher Ablauf ist allerdings angesichts des beschränkten Teilnehmerkreises üblicherweise stark verkürzt. I.d.R. vergeht zwischen der Tenderankündigung und der Bekanntgabe des Zuteilungsergebnisses nicht mehr als eine Stunde. Die Valutierung erfolgt gleichtägig mit einer Laufzeit von bis zu fünf Tagen. Insofern weisen Schnelltender Analogien zu bilateralen Geschäften auf.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Ablader
Ausflaggung
Befrachter
Dotationskapital
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)
Offenmarktgeschäfte des ESZB
Offenmarktpapier
Schiff
Schiffsbankgesetz
Schiffsbauwerk
Schiffsfinanzierung
Schiffspart
Schiffsrechtegesetz (SchRG)
Schnelltender
Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren
Tenderzins
Tonnagesteuer
Wertpapierpensionsgeschäfte
bilaterale Geschäfte
unverzinsliche Schatzanweisung
eingehend
Schnelltender
ausgehend