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Revision von Blankokredit vom 15.11.2018 - 10:54

Blankokredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ungedeckter Kredit; Kredit, für den keine Kreditsicherheiten gestellt werden, sondern der ausschließlich aufgrund der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers vergeben wird. Unabhängig davon haftet der Kreditnehmer aber mit seinem gesamten Vermögen. Dem Kreditinstitut haften insbesondere Sachen, die in seinem Besitz sind (AGB-Pfandrecht). Nach Nr. 13 AGB Banken bzw. Nr. 22 AGB Sparkassen hat das Kreditinstitut dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten.

    Dispositionskredite sind regelmäßig Blankokredite.

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