Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Börsenpflichtblatt vom 09.11.2018 - 18:19
Börsenpflichtblatt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Zeitung mit überregionaler Verbreitung, die gemäß § 32 V BörsG von der Geschäftsführung der Börsen als Bekanntmachungsblatt für die jeweils vorgeschriebenen Veröffentlichungen bestimmt wird.
Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon