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Revision von Börsenpflichtblatt vom 09.11.2018 - 18:19

Börsenpflichtblatt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für Zeitung mit überregionaler Verbreitung, die gemäß § 32 V BörsG von der Geschäftsführung der Börsen als Bekanntmachungsblatt für die jeweils vorgeschriebenen Veröffentlichungen bestimmt wird.

    Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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