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Bonität
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Kreditwürdigkeit.
1. i.w.S.: Ruf und Ansehen von Personen, Unternehmen und Staaten im Geschäftsverkehr sowie ein Maßstab für die Qualität von Wertpapieren (z.B. Anleihen, Geldmarktpapiere).
2. i.e.S.: die Fähigkeit eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können (Kreditwürdigkeit). Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, führen für den Kreditgeber zu Vermögensverlusten (Ausfallrisiko). Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung.
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