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Revision von Break (up) Fee vom 09.11.2018 - 10:59

Break (up) Fee

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein vor allem im Rahmen internationaler M&A-Transaktionen verhandelbares Zahlungsversprechen für den Fall, dass sich eine der beiden potentiellen Kontraktparteien (Buy Side oder Sell Side) ohne die Zustimmung der anderen aus der M&A-Transaktion zurückzieht oder dass diese Transaktion aus Gründen, die nur eine Partei zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.

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