Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung vom 24.02.2020 - 12:36

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei Verletzung der Buchführungspflichten und Bilanzierungspflichten liegt eine Insolvenzstraftat i.S. von §§ 283, 283b StGB vor. Sie kann bereits vorliegen, wenn zur Tatzeit die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit noch nicht bestand bzw. noch nicht drohte, dem Handelnden aber zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com