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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)
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ehemalige organisatorisch, aber nicht rechtlich selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, ursprünglich mit Sitz in Berlin. Zum 1.5.2002 wurde das BAV in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert.
Aufgabe: Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und weiteren Spezialnormen zum Schutz der Interessen von Versicherungsnehmern und zur Erhaltung eines funktionsfähigen Versicherungswesens.
Weitere Informationen unter Versicherungsaufsicht und www.bafin.de.
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