Zitierfähige Version
Bundesbeteiligungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Beteiligungen des Bundes (Bundesrepublik Deutschland) und seiner Sondervermögen (etwa ERP-Sondervermögen, nach der deutschen Einigung auch Treuhandanstalt) an Unternehmen, vornehmlich in Rechtsformen des Privatrechts, über die jährlich vom Bundesminister der Finanzen in einem Beteiligungsbericht informiert wird.
Schwerpunkte der Bundesbeteiligungen: Industrie- und Telekommunikationsunternehmen (Deutsche Post, Deutsche Telekom), Verkehrswesen (Deutsche Bahn), Wohnungswirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Kreditwirtschaft (öffentlich-rechtliche Kreditanstalten) sowie Forschung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon