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Revision von Bundesbeteiligungen vom 13.11.2018 - 19:31

Bundesbeteiligungen

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    Beteiligungen des Bundes (Bundesrepublik Deutschland) und seiner Sondervermögen (etwa ERP-Sondervermögen, nach der deutschen Einigung auch Treuhandanstalt) an Unternehmen, vornehmlich in Rechtsformen des Privatrechts, über die jährlich vom Bundesminister der Finanzen in einem Beteiligungsbericht informiert wird.

    Schwerpunkte der Bundesbeteiligungen: Industrie- und Telekommunikationsunternehmen (Deutsche Post, Deutsche Telekom), Verkehrswesen (Deutsche Bahn), Wohnungswirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Kreditwirtschaft (öffentlich-rechtliche Kreditanstalten) sowie Forschung.

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