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CFR
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Abk. für Cost and freight ... (named port of destination) = Kosten und Fracht ... (benannter Bestimmungshafen); durch die Incoterms geregelte Lieferklausel, die für See- und Binnenschifffahrtstransport gilt. Wie bei anderen C-Klauseln obliegt dem Verkäufer der Haupttransport bis zum Bestimmungsort, somit auch der Abschluss des Frachtvertrages. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; jedoch gehen die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat.
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