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Revision von CIF vom 16.11.2018 - 15:32

CIF

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    Abk. für Cost, insurance and freight ... (named port of destination)Kosten, Versicherung und Fracht ... (benannter Bestimmungshafen); durch die Incoterms geregelte Lieferklausel, deren Inhalt sich im Wesentlichen mit CFR (C&F) deckt. Bei dieser klassischen Seefrachtklausel muss der Verkäufer neben dem Frachtvertrag bis zum Bestimmungshafen auf seine Kosten, aber zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abschließen, die den Käufer zur Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Mindestdeckung verpflichtet, deren Summe den Kaufpreis um zehn Prozent übersteigt.

    Im Einzelnen verpflichtet sich der Verkäufer über die allgemeinen Vertragspflichten hinaus zum Abschluss des Transportvertrages auf eigene Rechnung bis zum vereinbarten Bestimmungshafen sowie zur Übernahme der Fracht- und Ausladungskosten im Bestimmungshafen, zur Beschaffung der für die Ausfuhr und Verladung notwendigen amtlichen Bescheinigungen und Übernahme der einschließlich der Verladung anfallenden Gebühren, Steuern und anderen Abgaben, zur Verladung der Ware auf eigene Kosten im Verschiffungshafen, zur Beschaffung einer übertragbaren Seeversicherungspolice (Transportversicherungspolice) gegen die Beförderungsgefahren auf eigene Kosten, zur unverzüglichen Beschaffung eines Konnossements, einer Rechnung (Handelsrechnung) über die verschiffte Ware sowie eines Versicherungszertifikats und zur Verpackung der Ware auf eigene Kosten.

    Der Käufer verpflichtet sich über die allgemeinen Vertragspflichten hinaus zur Übernahme der Kosten für Löschung und Verbringung an Land im Bestimmungshafen, sofern dies nicht in der Fracht inbegriffen ist, zur Übernahme des Risikos von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware im Verschiffungshafen die Reling des Schiffes tatsächlich überschritten hat, und zur Beschaffung von Einfuhrbewilligungen wie anderen Bescheinigungen auf eigene Rechnung.

    In Zahlungsbilanzstatistiken (Zahlungsbilanz) werden alle Einfuhren mit CIF-Werten angesetzt, um jeweils den Wert der Ware an der Grenze zu erfassen.

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