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Revision von CIRR-Kredite vom 25.02.2020 - 11:00

CIRR-Kredite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    staatlich geförderte Kredite mit Festzinssatz zur Finanzierung deutscher Investitionsgüterexporte in Entwicklungsländer und -gebiete. Der Zinssatz orientiert sich an dem Referenzzinssatz CIRR (Commercial Interest Reference Rate), den die OECD ihren Mitgliedstaaten gemäß OECD-Konsensus als standardisierten Mindestzinssatz für geförderte Exportkredite (außer Schiffs- und Flugzeugexportfinanzierungen) vorgibt. Der Zinssatz CIRR wird monatlich zum 15. neu festgelegt. Die kreditgebenden Banken können zusätzlich einen Refinanzierungszuschlag und eine Risikomarge aufschlagen. CIRR-Kredite müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. So müssen die finanzierten Exportgeschäfte mit einer Exportkreditgarantie des Bundes gedeckt sein (Euler Hermes-Deckung) und dürfen nur in ausgewählte Länder gehen, die in der von der OECD erstellten DAC-Liste (Teil I) aufgeführt sind. CIRR-Kredite stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die von der Bundesrepublik Deutschland für Exportfinanzierungen bereitgestellten Mittel gehören zum ERP-Sondervermögen. CIRR-Kredite werden in Deutschland von der AKA (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH) und der KfW IPEX-Bank (Tochterinstitut der Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben.

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