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Clearingsystem
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1. Merkmale: Das Clearingsystem ist ein Medium zur rechtsverbindlichen Übertragung von Zahlungsmitteln bzw. Wertpapieren zwischen Kreditinstituten als jeweilige Vertragspartner unter gleichzeitiger Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Intermediäre Instanz beim unbaren Zahlungsverkehr ist i.d.R. die jeweilige Zentralbank, beim Wertpapierabrechnungsverkehr ein Zentralverwahrer und beim Devisenhandel seit März 2002 die gemeinnützige CLS-Bank mit Sitz in New York unter der Aufsicht der Federal Reserve von N.Y. An den europäischen Finanzplätzen haben sich Clearingsysteme herausgebildet, die in ihrer Struktur die jeweiligen rechtlichen und ökonomischen Bedingungen widerspiegeln.
2. Darstellung:
a) Zahlungsverkehrssysteme: Grundsätzlich lassen sich Clearingsysteme in Bruttozahlungssysteme und Nettozahlungssysteme unterscheiden.
(1) Bruttozahlungssysteme, z.B. Hausbankverfahren (HBV) bis zur Inbetriebnahme des HBV im November 2005 = Elektronischer Schalter der Deutschen Bundesbank (ELS), sind dadurch gekennzeichnet, dass jede einzeln angewiesene Zahlung durch kontinuierliche Buchung der Zentralbank endgültig (final) wird. Zahlungen werden nur ausgeführt, sofern die erforderliche Liquidität in Form von Guthaben, Kreditlinien oder hinterlegten Sicherheiten vorhanden ist. Der Vorteil von Bruttozahlungssystemen liegt in der unmittelbaren Finalität jeder einzelnen Zahlung. Daraus resultiert ein systemimmanentes Fehlen des Liquiditäts-, Bonitäts- und Systemrisikos. Nachteile sind durch den hohen Liquiditätsbedarf und die allgemein höheren Transaktionskosten gegeben.
(2) Nettozahlungssysteme, z.B. EBA-Clearing der Euro Banking Association (EBA), sind dadurch gekennzeichnet, dass gegenläufige Zahlungen aufgerechnet werden, sodass nur für die Begleichung des Saldos Liquidität erforderlich ist. Die Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Systemmitglieder erfolgt multilateral (Netting). Vorteile dieses multilateralen Nettings liegen darin, dass der Liquiditätsbedarf trotz sehr hoher Volumina sehr gering ist. Schwachstelle der Nettozahlungssysteme ist das Systemrisiko aufgrund der verzögerten Finalität der Zahlungen. Sofern ein Teilnehmer seinen debitorischen Saldo nicht begleichen kann, müssen alle ihn betreffenden Transaktionen aus der Aufrechnung herausgenommen werden (Unwinding). Dadurch fehlen wiederum anderen Teilnehmern Zahlungseingänge, die für die Begleichung von Forderungen vorgesehen waren. Dadurch kann ein „Dominoeffekt” entstehen, der zahlreiche ursprünglich nicht betroffene Teilnehmer in große Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann.
b) Wertpapierabwicklungssysteme: Träger der Wertpapierabwicklungssysteme sind Zentralverwahrer, die die Übertragung der bei ihnen verwahrten Wertpapiere für ihre (Depot-)Kontoinhaber (= Kreditinstitute) aus abgeschlossenen Geschäften vornehmen. Soweit damit gleichzeitig eine Geldverrechnung erforderlich ist, geschieht dies i.d.R. über ein Zahlungsverkehrssystem.
c) Devisenhandelsabwicklungssystem: Zur Regulierung ihrer Devisenhandelstransaktionen gründeten 70 internationale Kreditinstitute die CLS-Bank als Clearingstelle. Transaktionen erfolgen innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters Zug um Zug, um Risiken in den Zahlungsströmen zwischen den Kontoinhabern aufgrund der Zeitverschiebungen auszuschalten. Zahlungen über das CLS-System (Continuous Linked Settlement) sind in 17 Währungen (u.a. amerikanische, kanadische und australische Dollar, Euro, Pfund, Schweizer Franken, Yen) möglich. Die direkte Mitgliedschaft im CLS-System steht nach Zahlung einer Aufnahmegebühr von 5 Mio. US-Dollar weiteren Instituten frei.
Vgl. auch TARGET 2-System.
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