Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Cooling-Off-Periode vom 02.11.2018 - 16:30
Cooling-Off-Periode
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abkühlungsphase, Cooling-off-Phase; als Cooling-off-Periode wird ein Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Unvereinbarkeit bestimmter Aufgaben gegeben ist:
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon