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Credit-Linked-Schuldschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    CLN; Schuldschein, dessen Rückzahlung an die Entwicklung eines Referenzpapiers bzw. -portfolios gekoppelt ist. Credit-Linked-Schuldscheine werden bspw. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der PROMISE- und PROVIDE-Transaktionen eingesetzt, um Risiken aus Referenzportfolien an eine Zweckgesellschaft (SPV) zu übertragen, welche die Risiken wiederum am Kapitalmarkt platziert, bspw. durch die Emission von Credit Linked Notes.

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