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Damnum
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Darlehensabgeld: Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens oder einer Forderung (Rückzahlungsbetrag) und dem tatsächlich an den Darlehensnehmer gezahlten Betrag (Verfügungsbetrag oder Nominalbetrag), bei Wechseln: in den Wechselbetrag eingerechneter Diskont. Das Damnum kann in Form eines Abschlages bei Auszahlung des Darlehens (Disagio), eines Zuschlages bei Rückzahlung (Agio) oder durch entsprechende Verbuchung der ersten Tilgungsraten (Tilgungsstreckung) vereinbart werden.
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